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   LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03   

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LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03 (https://dejure.org/2005,20423)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2005 - L 24 KR 49/03 (https://dejure.org/2005,20423)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - L 24 KR 49/03 (https://dejure.org/2005,20423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Verabreichung von Insulin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege als Behandlungspflege; Anspruch der Sonderrechtsnachfolger auf Kostenerstattung; Einordnung der Gewährung einer häuslichen Pflege als Sachleistung oder als Geldleistung; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Die Subsumtion einer nicht vom Arzt zu erbringenden Maßnahme der Krankenbehandlung unter den Begriff Behandlungspflege hängt hierbei nicht davon ab, ob sie ausschließlich von fachlich geschulten Pflegekräften oder auch von Laien erbracht werden kann (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 = BSGE 86, 101).

    Für eine gerichtliche Prüfung hinsichtlich des Erfordernisses von Maßnahmen der Behandlungspflege besteht ohnehin nur dann Anlass, wenn Zweifel auf der Hand liegen oder die Erforderlichkeit bereits im Verwaltungsverfahren angezweifelt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R).

    Unter Haushalt ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die häusliche, wohnungsmäßige, familienhafte Wirtschaftsführung zu verstehen (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R; Hauck/Haines, a. a. O., SGB V K § 37 Rdnr. 27; Kasseler Kommentar, a. a. O., § 37 SGB V Rdnr. 12).

    Es wird dabei an familienrechtlichen Fürsorge- und Unterhaltspflichten sowie an sittlichen Beistandspflichten unter zusammenlebenden Hausangehörigen außerhalb des Familienverbundes im engeren Sinne angeknüpft (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R).

    Nach dem Urteil des BSG vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - ist diese Vorschrift sogar hinter ihrem Wortlaut zurückbleibend dahingehend auszulegen, dass der Leistungsausschluss nicht schon dann eingreift, wenn die Hilfe durch Haushaltsangehörige geleistet werden könnte, sondern erst dann, wenn tatsächlich auch Hilfe geleistet wird.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Ein solcher Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit (§ 257 Satz 1 BGB) tritt nämlich lediglich an die Stelle der in Geld zu leistenden Entschädigung (§ 251 Abs. 1 BGB) hinsichtlich des entstandenen Vermögensschadens des Versicherten (BSGE 73, 271, 276).

    Dieser stellt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (BSGE 73, 271, 274) für verauslagte Aufwendungen (so BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R, abgedruckt in SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) dar.

    Unaufschiebbarkeit ist gegeben, wenn die Leistung ausschließlich aus medizinischen Gründen sofort, ohne die Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubes erbracht werden muss (BSGE 73, 271, 287; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Dieser stellt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (BSGE 73, 271, 274) für verauslagte Aufwendungen (so BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R, abgedruckt in SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) dar.

    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (so auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R), auch wenn er sich aus mehreren einmaligen Geldleistungen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruches zusammensetzt, die im Wege einer Klagenhäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R und vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R; BSGE 79, 125, 126 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 m.w.N.).

    Damit scheidet die Erstattung von Kosten (bzw. die Freistellung von einer Verbindlichkeit) hinsichtlich solcher Leistungen aus, die sich der Versicherte vor der Bekanntgabe des die Leistung ablehnenden Bescheides selbst beschafft hat (vgl. dazu BSGE 79, 125, 127; SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Juli 1977 - 3 RK 60/75 = BSGE 44, 139) kann für die Auslegung des § 37 Abs. 3 SGB V nicht herangezogen werden, denn sie erging zu einem Zeitpunkt, zu dem die Vorgängerregelung des § 185 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO), wonach häusliche Krankenpflege insoweit gewährt wurde, als eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen konnte, noch nicht galt und die Subsidiarität des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege allgemein aus familienrechtlichen Unterstützungspflichten abgeleitet wurde.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Zahlungen des Versicherten, die ohne rechtliche Verpflichtung zugewendet werden, lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenerstattung aus (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 3/97 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Zahlungen des Versicherten, die ohne rechtliche Verpflichtung zugewendet werden, lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenerstattung aus (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 3/97 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Damit scheidet die Erstattung von Kosten (bzw. die Freistellung von einer Verbindlichkeit) hinsichtlich solcher Leistungen aus, die sich der Versicherte vor der Bekanntgabe des die Leistung ablehnenden Bescheides selbst beschafft hat (vgl. dazu BSGE 79, 125, 127; SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R und vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R; BSGE 79, 125, 126 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 m.w.N.).
  • LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03

    Notwendigkeit der Zustimmung zur Berufung durch das Ausgangsgericht; Anspruch auf

    Auszug aus LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03
    Im Rahmen des Kostenerstattungsanspruches nach § 13 SGB V könnte daher erwogen werden - wie dies der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 47/03 getan hat, wobei dies dort allerdings nicht entscheidungserheblich gewesen ist - die maßgebliche Abgrenzung danach vorzunehmen, ob der zugrunde liegende Anspruch ein einmaliger oder wiederkehrender Anspruch ist bzw. war.
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
    Familienangehörige müssten im Grundsatz alles in ihren Kräften Stehende tun, um neben den Leistungen der Krankenkasse zur Behebung des Krankheitszustandes ihrer Angehörigen beizutragen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    § 37 Abs. 3 SGB V gestalte als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips (§ 1 Satz 2 SGB V) und des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) den Vorrang der Eigenhilfe des Versicherten näher aus (BSG, Urt. v. 30.3.2000, - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Der Versicherte oder der Angehörige dürften die Eigenhilfe aber nicht ohne nachvollziehbaren Grund verweigern, insbesondere bei einfachen Maßnahmen ohne Berührung der Intimsphäre (z. B. Medikamentengabe - BSG, Urt. v. 30.3.2000 - B 3 KR 23/99 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    In diesen Fällen sei die Zumutbarkeit zu vermuten, es sei denn, die Betroffenen könnten ganz individuelle Gründe nachweisen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

    Der Versicherte (Kranke) und die mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen müssen alles in ihren Kräften Stehende und Zumutbare tun, um zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (LSG, Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2005, - L 24 KR 49/03 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 2372/12
    Der erkrankte Versicherte und die mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen müssen alles in ihren Kräften Stehende und Zumutbare tun, um zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (Urteil des Senats vom 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2005, - L 24 KR 49/03 -).
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